Entgegen der Meldung der Vorarlberger Nachrichten hat der Verfassungsgerichtshof noch keine Entscheidung getroffen, ob in den kommenden Monaten in Bludenz und Hohenems noch einmal gewählt werden muss.
Die voreilige Meldung der „VN“ (Samstagsausgabe vom 10. Oktober 2015) wurde von Christian Neuwirth rasch widerlegt:
Medienberichte über Wahlwiederholungen in Bludenz und Hohenems falsch. Es gibt keine Entscheidung des #VfGH.
— Christian Neuwirth (@VfGHSprecher) 10. Oktober 2015
Die Zeitung berief sich auf „verlässliche Informationen“, wonach in beiden Städten den Wahlanfechtungen stattgegeben worden sei. Der VfGH nimmt es sehr genau mit der Kommunikation von Entscheidungen. Gerüchte über den möglichen Ausgang von Verfahren hört man nicht gern, und sie werden auch nicht kommentiert. Die Herbstsession des Höchstgerichts ist soeben zu Ende gegangen.
Sollte es zu einer Neuwahl kommen, muss ab Bekanntgabe eine Neuwahl innerhalb von 100 Tagen stattfinden.